Zum Hauptinhalt springen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2026

 

Der Verkauf der Tickets wird von Banijay Media Germany GmbH, Schanzenstraße 22, 51063 Köln (im Folgenden BMG) durchgeführt. Die BMG ist Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tickets und Ansprechpartner für alle in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche.

Es besteht die Möglichkeit, dass die BMG nicht selbst Veranstalter der Veranstaltung ist, für die das Ticket erworben wird. Der Veranstalter wird ausdrücklich in der Beschreibung der Veranstaltung aufgeführt. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind an den jeweiligen Veranstalter zu richten.

Im Folgenden wird zwischen den AGB für den Ticketkauf und den AGB zu der Veranstaltung unterschieden.

 

AGB TICKETKAUF

 

VERTRAGSSCHLUSS, ZAHLUNGSABWICKLING; WEITERVERKAUF, WIDERRUF

Regelungen zum Vertragsschluss, der Zahlungsabwicklung, dem Weiterverkauf von Tickets und dem Recht auf Widerruf finden sich in den AGB des Ticketportalbetreibers. Hierauf wird verwiesen.

 

ANGABEN DES TICKETKÄUFERS

Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm gemachten Angaben beim Ticketkauf korrekt und vollständig sind und hat jegliche Änderungen hinsichtlich dieser Informationen mitzuteilen.

 

MINDESTALTER

Das Mindestalter für den Erwerb einer Eintrittskarte beträgt 18 Jahre.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

BMG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.

 

VERLUST DES TICKETS / STORNIERUNGEN

Bei Verlust des Tickets besteht die Möglichkeit, sich mit der BMG in Verbindung zu setzen, um ein neues Ticket zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Wird die Veranstaltung abgesagt, an einen anderen Ort verlegt oder wird der Termin der Veranstaltung verschoben, gelten die nachfolgenden Regelungen:

  • Wird die Veranstaltung abgesagt, wird dem Ticketkäufer der Kaufpreis innerhalb von 6 Wochen ab dem ursprünglichen Veranstaltungstermin zurückerstattet.
  • Bei einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung innerhalb desselben Ortes behält das Ticket seine Gültigkeit und eine Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Ticketkäufer legt plausibel dar, dass der Besuch des neuen Veranstaltungsortes unzumutbar für den Ticketkäufer ist.
  • Bei einer zeitlichen Verschiebung oder bei einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung an einen Ort außerhalb der ursprünglichen Ortschaft hat der Ticketkäufer die Wahl, ob das Ticket seine Gültigkeit behalten soll oder ob er den Kaufpreis zurückerstattet erhalten möchte.

Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Stornierung eines gebuchten Tickets.

 

HAFTUNG

BMG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet BMG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

BMG haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereichs von BMG liegen, verursacht werden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Köln zuständig, soweit der Ticketkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

BMG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

 

 

AGB VERANSTALTUNG

 

ALTERSBESCHRÄNKUNG

Minderjährige können an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn die Veranstaltung für Minderjährige seiner Altersstufe freigegeben ist und ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vorab über bestehende Altersbeschränkungen für die Veranstaltung zu informieren. Informationen zu bestehenden Altersbeschränkungen können der Beschreibung der Veranstaltung entnommen werden. Finden sich dort keine Informationen dazu, ist die Veranstaltung ausschließlich für Volljährige freigegeben.

 

ZUTRITT UND DURCHFÜHRUNG DER GEBUCHTEN VERANSTALTUNG

Der Erwerb eines Tickets beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz, sofern kein fester Sitzplatz bei Ticketkauf gebucht wurde. Ist ein fester Sitzplatz gebucht worden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Platzierung vor Ort innerhalb einer gleichwertigen Kategorie anzupassen, sofern dies im Rahmen inhaltlicher oder technischer Anpassungen der Veranstaltung notwendig ist.

Sichtbehinderungen im TV-Studio bei der TV-Produktion können nicht ausgeschlossen werden. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Bei der Beschreibung der Veranstaltung sind sowohl der Zeitpunkt des Einlasses als auch der Beginn der Veranstaltung angegeben. Der Ticketinhaber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort zu erscheinen und sein Ticket am Einlass vorzuzeigen. Bei Einlass erhält der Ticketinhaber eine Platzkarte mit Sitzplatznummer. Es gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht am Einlass. Sofern der Ticketinhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch des Ticketinhabers auf Zutritt zu der Veranstaltung. Ein Anspruch des Ticketinhabers/Ticketkäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht in diesem Fall nicht.

Beim Besuch der Veranstaltung sind die Anweisungen des Personals zu beachten und diesen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verhaltensregeln ergeben sich aus der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte, Hinweisen auf der Veranstaltung und Durchsagen des Personals.

Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln, wodurch die Verursachung von Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, vorhandener Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer Personen zu befürchten ist, berechtigt den Veranstalter dazu, den Ticketinhaber des Veranstaltungsorts zu verweisen bzw. ihm den Einlass zu verwehren.

 

ANFERTIGUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH ZUSCHAUER

Bei Veranstaltungen ist die Anfertigung von Bild- und Tonnahmen durch die Zuschauer nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Im Einzelfall kann dieses Verbot aufgehoben werden; hier ist insbesondere die Beschilderung in der Veranstaltungsstätte zu beachten.

 

ANFERTIGUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER

Wenn es sich bei der Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde, um eine (TV-) Produktion handelt, werden vom Veranstalter auf der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen hergestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch Besucher der Veranstaltung auf diesen Aufnahmen erscheinen. Die (TV-) Produktion ist zur umfassenden, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Auswertung in allen Medien bestimmt.

Der Ticketinhaber räumt dem Veranstalter ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes und übertragbares ausschließliches Nutzungs- und Auswertungsrecht an sämtlichen von ihm hergestellten Bild- und Tonaufnahmen ein. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere aber nicht abschließend, das Senderecht, das Verfilmungs- und Vertonungsrecht, das Videogrammrecht, das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), das Bearbeitungsrecht, das Synchronisationsrecht, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Abruf- und Onlinerecht, das Tonträgerrecht, das Merchandisingrecht, das Drucknebenrecht, das Recht zur Werbung, das Recht zur Klammerteilauswertung, das Titelrecht, das Audiotext- Teletext- und Telefonmehrwertrecht, das Archivierungs- und Datenbankrecht, das Festival- und Messerecht, das Bühnen- und Radiohörspielrecht, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht zur Herstellung eines Making-Of. Die Rechteeinräumung bezieht sich auf die Nutzung in allen Formen, Formaten und Nutzungsarten, auch soweit sie zurzeit noch nicht allgemein angewandt sind.

Dem Ticketinhaber ist bewusst, dass der Veranstalter für die Herstellung der (TV-) Produktion erhebliche finanzielle Aufwendungen getätigt hat. Der Ticketinhaber erkennt aus diesem Grunde an, dass der Schaden, der aus einer etwaigen Verhinderung oder Verzögerung der Auswertung der (TV-) Produktion resultieren kann, im Verhältnis zu den Ansprüchen des Ticketinhabers unverhältnismäßig hoch ist. Der Ticketinhaber verpflichtet sich daher, keinerlei Maßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu ergreifen, die die Herstellung und weltweite Auswertung der (TV-) Produktion verhindern oder behindern könnten. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (z.B. Arrest zur Sicherung von Zahlungsansprüchen, etc.) sowie sämtliche gerichtliche Maßnahmen im Wege des Hauptsacheverfahrens, insbesondere die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, bleiben hiervon unberührt.

 

VERLEGUNG / ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin oder den Ort für die gebuchte Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen.

Wird die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegt oder abgesagt, gelten die Bestimmungen in den AGB zum Ticketkauf.

 

HAFTUNG

 Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, verursacht werden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Köln zuständig, soweit der Ticketkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.